In Deutschland leben rund 80.000 gehörlose und rund 120.000 schwerhörige Menschen. Auch wenn die Menschen einen Text sehen, heißt das noch lange nicht, dass sie den Text vollständig erfassen können. Die Lesekompetenz entwickelt sich in der Regel über das Gehör. Tatsächlich betrachtet ein Großteil der gehörlosen Menschen nicht die deutsche, sondern die Gebärdensprache als Muttersprache. In der Praxis bedeutet das, dass sie vor allem bei einem Behördengang von einem Dolmetscher begleitet werden.
Gesetzliche Verpflichtung für DGS-Videos nach der BITV 2.0
Nach dem Bundesteilhabegesetz sind Bundesbhörden und -institutionen, Informationen auf der Homepage in der Deutschen Gebärdensprache anzubieten. Wir unterstützen die Institution darin, die Anforderungen zu erfüllen. Zu unseren Kunden zählen zum Beispiel die Bundesregierung, Bundesministerien und der Bundesgerichtshof. Mehr dazu lesen sie auf der Seite Gebärdensprachvideos nach BITV 2.0.
Übersetzungen von Text, Filmen und Videos
Eine weitere wichtige Aufgabe ist das Übersetzen von Texten und Videos. Bei der Übersetzung von Filmen, kommt es nicht nur darauf an, wertfrei, vollständig und korrekt zu übersetzen, sondern auch auf das Timing. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch Untertitel. Zu unseren Kunden zählen Unternehmen, Organisationen, Ministerien und Fernsehredaktion.
Gerne beraten wir Sie dabei, das DGS-Video optimal in das Original einzubinden, so dass das Ergebnis harmonisch in ihre bestehenden Strukturen eingefasst werden kann.
Der Unterschied zwischen dolmetschen und übersetzen
Dabei gilt es zwischen Übersetzungen und Verdolmetschungen zu unterscheiden. Dolmetscher übersetzen in der Regel das gesprochene Wort, häufig simultan. Dann entsteht eine Latenz. Dies ist zum Beispiel bei den Fassungen der Tagesschau mit Gebärdensprache zu sehen.
Übersetzungen haben – bis auf wenige Ausnahmen – einen schriftlichen Text als Grundlage. Er wird analysiert und im Detail übersetzt. Dabei achtet der Übersetzer zum Beispiel auch auf den guten Satzbau, wenn er einen Text aus der Fremdsprache in die Muttersprache übersetzt. Voraussetzung dafür ist, dass die tauben Dolmetscher in der Prüfung die Kompetenz der Deutschen Schriftsprache nachgewiesen haben.
Gebärdensprachvideos für Kommunen
Die Kommunen sind dazu aufgefordert im Rahmen der Inklusion DGS-Videos anzubieten. Mit unserem neuen Konzept können die Kreise, Städte und Gemeinden in Deutschland einen großen Schritt tun, um den Anforderungen der Inklusion von gehörlosen Menschen gerecht zu werden. Wie es geht, erfahren Sie auf der Seite Gebärdensprachvideos für Kommunen.