Am 8. Mai schließt der Kreis Coesfeld per Ordnungsverfügung den Betrieb zur Schlachtung und Zerlegung von Tieren vom 9. bis 18. Mai.
Ein von Westfleisch gestellten Eilantrag lehnt das Verwaltungsgericht Münster (Az. 5 L 400/20 ) ab. Begründung dabei ist unter anderen, dass „die organisatorischen Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung von Infektionen im Betrieb der Antragstellerin unzureichend“ seien, sie „böten jedenfalls keinen hinreichend verlässlichen Schutz, Neuinfektionen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbrechen und nachzuverfolgen.“
Zum Zeitpunkt der Entscheidung liegen 205 positive Testergebnisse vor. Die Zahl der infizierten Beschäftigten in dem fleischverarbeitenden Betrieb Westfleisch in Coesfeld steigt vom 6. auf den 7. Mai von 79 auf 129 Personen an.