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Da steht viel über uns.
Da steht viel über Leichte Sprache.
Die ist eine Seite in schwerer Sprache
Leichte Sprache für funktionale Analphabeten
Jeder siebte Mensch in Deutschland hat Schwierigkeiten beim Lesen! Dies ist eine Schätzung der Aktion Mensch. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass es einen enormen Bedarf an einfach dargestellten Informationen und Texten in Leichter Sprache gibt. Einfache und Leichte Sprache helfen dabei, das Potenzial zu erschließen.
Jeder zweite Analphabet steht im Berufsleben
Wir groß der Bedarf ist, zeigen weitere Erkenntnisse der Aktion Mensch: Jeder zweite funktionale Analphabet steht im Berufsleben, ein großer Teil hat einen Berufsabschluss. Diese Menschen machen (verständlicherweise) ihre Beeinträchtigung meist nicht öffentlich. Sie haben wirkungsvolle Strategien entwickelt, um bei der Arbeit oder im Privatleben nicht aufzufallen. Gerade diesen Menschen helfen Texten in Leichter Sprache unkompliziert und wirkungsvoll; angefangen bei Betriebsanweisungen, Mitteilungen der Geschäftsführung bis hin zu den Freizeitangeboten. Alle Maßnahmen erhöhen die Mitarbeitermotivation, vermeiden Missverständnisse und sorgen für Verständnis abseits der gesetzlichen Vorgaben. Hier bietet das Internet ganz besondere Möglichkeiten, um Hürden abzubauen. Die Seiten sind einfach und anonym erreichbar, der Aufwand, Texte und Nachrichten in Leichter Sprache zu schreiben, ist relativ gering.
Leichte Sprache, die Regeln
Allerdings gibt es verschiedene Regelwerke. Es sind:
- Regeln des Projekts „Pathways“ von „Inclusion Europe“, einer Organisation, die für die Rechte der Menschen mit Behinderung kämpft
- „Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache“ aus dem Jahr 2008 des Vereins „Mensch zuerst“
- Vorgaben der BITV 2.0
- Regelwerk der Forschungsstelle Leichte Sprache der Universität Hildesheim
- „Handbuch Leichte Sprache“, das im Dudenverlag erschienen ist und auf den Forschungsergebnissen der Forschungsstelle Leichte Sprache basiert.
Die Regeln der Leichten Sprache sind zum Teil sehr unterschiedlich und bis auf die Vorgaben der BITV 2.0 nicht verbindlich, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Verpflichtung zur Leichten Sprache
Die Verpflichtung zur Leichten Sprache ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF), die Deutschland bereits im Jahr 2007 unterzeichnet hat. Artikel 9 regelt die Zugänglichkeit.
Weitere konkrete Regelungen gibt es im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes und der Länder und dessen Verordnungen. Alle Bundesbehörden und -Institutionen verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache im Internet zur Verfügung zu stellen. Dabei gelten folgende Anforderungen: Der wesentliche Inhalt der Homepage und die Navigation der Seite müssen erklärt werden. Geregelt ist das in der Anlage 2, Teil 2 der BITV 2.0.
BITV 2.0 regelt nur das Minimum
Die insgesamt 13 Punkte, die in der BITV aufgelistet sind, beschreiben nur einen kleinen Teil der Regeln für die Leichte Sprache. So heißt es unter Punkt 5. in der Anlage zwei:
Es sind kurze Sätze mit klarer Satzgliederung zu bilden.
Dagegen ist die entsprechende Regel des Netzwerks Leichte Sprache deutlich klarer:
Schreiben Sie kurze Sätze.
Machen Sie in jedem Satz nur eine Aussage.
Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Zahlenangaben. Sie ist in der BITV 2.0 nicht geregelt. Die Konsequenz ist, dass Texte, die der BITV entsprechen, deutlich näher an Übersetzungen sind, als Beiträge, die den Regeln des Netzwerks entsprechen. Hier regelt ein eigenes Kapitel den Umgang mit Zahlen.
Aus den Unterschieden ergeben sich zwei Konsequenzen:
- Texte, die der BITV 2.0 entsprechen, können weitaus besser den Vorstellungen der Auftraggeber und auf eine individuelle Zielgruppe zugeschnitten werden.
- Bei Texten, die den Regeln des Netzwerks Leichter Sprache entsprechen, ist die Gefahr größer, dass Inhalte zu stark vereinfacht werden.
WCAG auch für alle öffentlichen Einrichtungen
Die WCAG, (übersetzt: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) ist die Grundlage, aus der die BITV hervorgegangen ist. Die WCAG treten ab 23.09.2019 für neue Inhalte aller öffentlicher Stellen in Kraft. Davon sind dann nicht nur Einrichtungen des Bundes betroffen, sondern zum Beispiel auch Städte und Gemeinden. Ein Jahr später gelten sie für bestehende Inhalte. In den WCAG wird zwischen drei Konformitätsstufen unterschieden. Sie beschreiben den unterschiedlichen Grad der Barrierefreiheit. Wichtig dabei: in der höchsten Stufe fordert die Richtlinie einen ergänzenden Text in einfacher Sprache:
Wenn der Text […] Lesefähigkeiten voraussetzt, die über das Niveau der niedrigen sekundären Schulbildung hinausgehen, dann gibt es ergänzenden Inhalt oder eine Version […].
WCAG-Vorgaben für das Layout
In den Richtlinien sind klare Vorgaben zum barrierefreien Layout. So ist der Farbkontrast eindeutig geregelt. Für die höchste Konformitätsstufe (AAA) wird ein Kontrast von 7 zu 1 vorgegeben. Zum Vergleich: Schwarz / Weiß hat ein Kontrastverhältnis von 21. zu 1. Das Bild zeigt dafür zwei Beispiele und damit die Möglichkeiten, die sich daraus für die Gestaltung ergeben. Links ist jeweils die Hintergrundfarbe, rechts die Textfarbe.
Kontrastverhältnis in der BITV 2.0 – 4,5 zu 1
Verbindlich ist jedoch nur die Konformitätsstufe AA, die einen Kontrast von 4,5 zu 1 für Überschriften vorsieht. Die BITV 2.0 hat diese Vorgabe übernommen und in der Anlage 1 unter Punkt 1.4.3. BITV-konform sind jedoch nur die beiden linken Beispiele mit dunkler Schrift auf hellem Grund. Überschriften müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 zu 1. haben Dekorative Elemente oder „nebensächlichen Text“ in einem Bild fallen nicht unter diese Vorgaben, gleiches gilt für Wortbildmarken, wie zum Beispiel Firmenlogos
Trotz der Einschränkungen ergeben sich viele Möglichkeiten, insbesondere wenn der Text nicht den Vorgaben der BITV 2.0 entsprechen muss. Wir haben einige Beispiele getestet.
Einfaches Lesen als erster Schritt zur Inklusion
Ob WCAG oder BITV: Die Zahl der Initiativen von Vereinen, Städten oder Unternehmen, die einfache Texte oder Leichte Sprache anbieten, wächst. Tatsächlich ist dies der erste und dabei ein sehr effektiver Schritt zur Inklusion. Denn das bedeutet, nicht nur über Menschen mit Behinderung zu sprechen. Auch Menschen, zum Beispiel mit Lernschwierigkeiten sind nicht dumm und haben oft gute Ideen. Sie bekommen die Chance, ihre Stadt oder ihren Verein mit zu gestalten -ein Gewinn für beide Seiten.
Unsere Aufgabe dabei ist es, die Chancen aufzuzeigen. Wir bieten Übersetzungen und Übertragungen an. Wir geben den Akteuren aber auch Werkzeuge an die Hand zu geben, Texte in Leichter Sprache zu verfassen.
Gute Bilder gehören dazu
Dazu gehört auch die Formatierung und die Auswahl guter Bilder. Dabei gilt: Fotos sind besser als Grafiken, müssen aber intensiver geprüft werden. So ist nicht nur das Ergebnis inklusiv, sondern bereits der Prozess. Die Prüfung der Texte ist zwar vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, sie ist in der Praxis jedoch ein ganz wesentlicher Bestandteil der Texte und. Diese Arbeit übernehmen ausschließlich Menschen mit Behinderung. rinke.tv kooperiert mit den Iserlohner Werkstätten gGmbH.
Geprüft von Menschen mit Behinderung, genutzt von allen
Doch neben der gesetztlichen Verpflichtung, die den Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt, ist der Nutzen der Texte in Leichter Sprache weitaus höher. Er umfasst alle gesellschaftlichen Gruppen. Leser erfassen Infomationen und Zusammenhänge in den Texten in Leichter Spracher schneller. Sie können unmittelbar entscheiden, ob sie wichtig sind und sie den Ausgangstext lesen müssen. Aber Achtung: es ist ein großer Unterschied, ob ein Text einfach ist und / oder schnell erfasst wird. Hier liegt häufig eins der sieben großen Missverständnisse vor.
Leichte oder einfache Sprache bietet Menschen mit geringen Sprachkenntnissen die Möglichkeit, einfacher an Informationen zu gelangen.
Leichte Sprache ergänzt die Alltagssprache
Allerdings ist die Leichte Sprache keine Wunderwaffe. Als das Land Bremen Ende 2014 beschloss, Wahlunterlagen erstmals in Leichter Sprache zu verschicken, sorgte das nach dem Versand im Jahr 2015 für heftige Irritationen und spöttische Reaktionen. In einem Blog-Beitrag verreißt Bastian Sick die Leichte Sprache und stellt die Notwendigkeit in Frage. Abgesehen von einigen Missverständnissen und falschen Einschätzungen wird von falschen Vorraussetzungen ausgegangen.
Unter dem Strich hat die sehr sinnvolle Aktion des Landes Bremen den Kritikern einen Bärendienst erwiesen und vor allem gezeigt, dass die Leichte Sprache die Alltagssprache nur ergänzen kann. Möglicherweise hätte schon eine zusätzliche Information gereicht. Wir helfen Ihnen gern bei der Umsetzung.